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Golfanlage / Platzregeln

Panoramabild

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Platzregeln:

  1. Aus (Regel 27-1)

    wird durch weiße Pfähle und Zäune gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
    Ein Ball, der die öffentliche Straße hinter der Abschlagsfläche der Spielbahn 1, bzw. hinter dem Grün der Spielbahn 9 überquert und auf oder jenseits zur Ruhe kommt, gilt als im Aus befindlich.

  2. Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25-1)

    Boden in Ausbesserung (BiA) ist durch blaue Pfosten / weiße Einkreisungen gekennzeichnet.
    Erleichterung nach R 25-1 von Löchern, Ausgeworfenem oder Laufwegen Erdgänge grabender Tiere oder Vögel wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.

    Wintergrüns gelten als BiA, von dem nicht gespielt werden darf. Erleichterung nach R 25-1 muss in Anspruch genommen werden.

  3. Hemmnisse (Regel 24)

    Steine im Bunker gelten als bewegliche Hindernisse (R 24-1). Pfähle, die Wasserhindernisse kennzeichnen (rot und gelb), Drainagegräben (bepflanzt oder mit Kies befüllt) sowie Kanaldeckel sind unbewegliche Hindernisse.

    Junganpflanzungen: Behindert eine junge Pflanze einschließlich Rindenmulch / Holzchips, gekennzeichnet durch Stützpfahl, Manschette und/oder Farbband die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss straflos Erleichterung nach R 24-2 in Anspruch genommen werden.

  4. Bestandteile des Platzes

    Zäune und deren Pfosten, Findlinge, Felsbrocken und unbefestigte Wege gelten als Bestandteile des Platzes.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln

Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Strafschläge

Hinweise

Entfernungsmarkierungen bis Anfang Grün:

PlatteEntfernung
weiß 150 m
rot100 m

Sonderplatzregeln werden im Aushang bekannt gegeben.

Stand: Juli 2008

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